Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 03.03.2011

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 2-06 S 19/09, 2/06 S 19/09, 2-6 S 19/09, 2/6 S 19/09   

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https://dejure.org/2010,807
LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 2-06 S 19/09, 2/06 S 19/09, 2-6 S 19/09, 2/6 S 19/09 (https://dejure.org/2010,807)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.08.2010 - 2-06 S 19/09, 2/06 S 19/09, 2-6 S 19/09, 2/6 S 19/09 (https://dejure.org/2010,807)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. August 2010 - 2-06 S 19/09, 2/06 S 19/09, 2-6 S 19/09, 2/6 S 19/09 (https://dejure.org/2010,807)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung des Hotelinhabers - Der Inhaber eines Hotels, der seinen Gästen einen Internetzugang über ein verschlüsseltes WLAN-Netzwerk anbietet haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste und Dritter.

  • openjur.de

    § 823 Abs. 1 BGB
    Keine Störerhaftung eines Hotels für durch Gäste über das verschlüsselte WLAN begangene Urheberrechtsverletzungen; Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Abmahnung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB

  • Telemedicus

    Störerhaftung eines Hotels bei Urheberrechtsverletzungen durch Gäste

  • Telemedicus

    Störerhaftung eines Hotels bei Urheberrechtsverletzungen durch Gäste

  • aufrecht.de

    Keine Haftung des Hotelbetreibers für Filesharing durch Gäste

  • Wolters Kluwer
  • czarnetzki.eu PDF

    Störerhaftung (keine) für Hotelbetreiber für Urheberrechtsverletzung durch Gäste

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Haftung eines Hotelbesitzers bei fehlender Kenntnis eines unerlaubten Filesharings der Gäste; §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 2, 10, 15 UrhG, 823 Abs. 1 BGB

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • info-it-recht.de

    Hotelbetreiber haftet nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste (hier: Filesharing über W-LAN)

  • reise-recht-wiki.de

    Inanspruchnahme des Hotels wegen Urheberrechtsverletzung durch Hotelgast via Hotel-WLAN

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Volltext)

    Filesharing-Haftung von Hotels im Wortlaut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 823 Abs. 1 BGB
    Filesharing - Hotel haftet nicht für Verstöße der Gäste

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Abmahner muss Kosten für Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnung erstatten oder: Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Gäste

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hotelier haftet nicht für Rechtsverletzungen durch Gäste über hauseigenen Internetanschluss

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung Hotelbetreiber bei Urheberrechtsverletzungen durch Gäste

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Hotels für Internetverstöße der Gäste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Störerhaftung eines Hotelbetreibers für die Vermittlung des Zugangs zu einem verschlüsselten Funknetzwerk nach dem Hinweis auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Störerhaftung eines Hotelbetreibers für die Vermittlung des Zugangs zu einem verschlüsselten ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hotelier haftet nicht für Rechtsverletzungen durch Gäste über hauseigenen Internetanschluss

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unbegründete P2P-Abmahnung gegenüber Hotelinhaber bei gesichertem Internet-Anschluss

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahnung in P2P-Fall bei geschütztem WLAN in Hotelbetrieb unberechtigt

  • blogspot.com (Leitsatz)

    Haftung des Hoteliers für Internetverstöße seiner Gäste

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Hotel bei Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Hotelinhabers, der seinen Gästen Internetzugang über verschlüsseltes WLAN-Netzwerk anbietet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung fürs WLAN in Internetcafés und Hotels

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung von Hotelinhabern und Vermietern von Ferienwohnungen für Urheberrechtsverletzungen der Gäste über ein drahtloses Funknetzwerk

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten bei Verteidigung gegen Filesharer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Vermieters und Hoteleigentümers bei illegalem Download

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Unternehmen als Access - Provider für Urheberrechtsverletzungen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von Hotelinhabern und Vermietern von Ferienwohnungen für Urheberrechtsverletzungen der Gäste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Hotelinhaber als W-LAN-Betreiber

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Hotel haftet nicht für Filesharing der Gäste

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung eines Hotels bei Urheberrechtsverletzungen durch Gäste

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unternehmen haften als Access-Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitarbeiter und Kunden über das Unternehmens-WLAN

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hotel haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Haftung des Vermieters oder Hoteliers bei illegalen Downloads // Neue Rechtsprechung hinschtlich Abmahnungen und Urrheberrechtsverletzung

Besprechungen u.ä. (8)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Was vom Sommer unseres Lebens übrig blieb

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Störerhaftung für Hotels?

  • retosphere.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 823, 1004 BGB; § 8 TMG; § 97 UrhG
    Ersatz für Rechtsanwaltskosten zur Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnung (Dr. Reto Mantz; MMR 2011, 403)

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende der Störerhaftung in Filesharing-Fällen?

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von Gästen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von Gästen

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Hotel haftet nicht als Störer

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von Gästen und kann zudem Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten verlangen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 401
  • MIR 2011, Dok. 011
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    Eine weitergehende Prüfungspflicht vor einer ersten Rechtsverletzung besteht für den Kläger - unabhängig von der Frage, ob sein Geschäftsmodell durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten nicht ohnehin gefährdet wäre (vgl. BGHZ 158, 236, 251 f.) - auf Grund der Verschlüsselung nicht (BGH, GRUR 2010, 633, 635; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 279 ff.).

    Hinsichtlich Dritter ergibt sich dies ebenfalls auf Grund der unstreitig erfolgten marktüblichen Verschlüsselung des Funk-Netzwerkes, mit dem dieses ausreichend (BGH, GRUR 2010, 633, 635) gegen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte gesichert war.

    15 Nach ganz einhelliger Rechtssprechung (vgl. BGH GRUR 2010, 633 ff.; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 279 ff.; LG Düsseldorf vom 26.08.2009 zu Az. 12 O 594/07, zitiert nach JURIS; Rechtssprechungsüberblick bei Mühlberger, GRUR 2009, 1022 ff.) kommt einer IP-Adresse keine mit einem eBay-Konto vergleichbare Identifikationsfunktion zu.

  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    Eine weitergehende Prüfungspflicht vor einer ersten Rechtsverletzung besteht für den Kläger - unabhängig von der Frage, ob sein Geschäftsmodell durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten nicht ohnehin gefährdet wäre (vgl. BGHZ 158, 236, 251 f.) - auf Grund der Verschlüsselung nicht (BGH, GRUR 2010, 633, 635; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 279 ff.).

    15 Nach ganz einhelliger Rechtssprechung (vgl. BGH GRUR 2010, 633 ff.; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 279 ff.; LG Düsseldorf vom 26.08.2009 zu Az. 12 O 594/07, zitiert nach JURIS; Rechtssprechungsüberblick bei Mühlberger, GRUR 2009, 1022 ff.) kommt einer IP-Adresse keine mit einem eBay-Konto vergleichbare Identifikationsfunktion zu.

  • LG Düsseldorf, 26.08.2009 - 12 O 594/07

    Überwachungs- und Verhinderungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    15 Nach ganz einhelliger Rechtssprechung (vgl. BGH GRUR 2010, 633 ff.; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 279 ff.; LG Düsseldorf vom 26.08.2009 zu Az. 12 O 594/07, zitiert nach JURIS; Rechtssprechungsüberblick bei Mühlberger, GRUR 2009, 1022 ff.) kommt einer IP-Adresse keine mit einem eBay-Konto vergleichbare Identifikationsfunktion zu.
  • AG Frankfurt/Main, 25.09.2009 - 31 C 2667/08

    Ein Hotelbetreiber haftet nicht für seine WLan-Nutzer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25.09.2009 - Az.: 31 C 2667/08-16 - abgeändert:.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95

    "Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    So hätte sie ohne Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. BGH GRUR 1997, 896, 897) die starke Unsicherheit über den Verletzungstatbestand beseitigen oder - falls sich der Kläger als vermeintlicher Rechtsverletzer nicht geäußert hätte - danach unverschuldet eine Abmahnung aussprechen können.
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    Der dem Kläger dem Grunde nach zustehende Schadensersatz erstreckt sich auf die mit der Abwehr der Abmahnung verbundenen Kosten eines Rechtsanwalts (vgl. BGH NJW 2006, 1065; Palandt / Grüneberg, § 249 BGB, Rz. 56 f.), deren geltend gemachte Höhe nicht zu beanstanden ist.
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    14 2. Durch die unbegründete Abmahnung wegen vermeintlicher Schutzrechtsverletzung hat die Beklagte rechtswidrig (vgl. BGH NJW 2005, 3141) in das Recht des Klägers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    Eine weitergehende Prüfungspflicht vor einer ersten Rechtsverletzung besteht für den Kläger - unabhängig von der Frage, ob sein Geschäftsmodell durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten nicht ohnehin gefährdet wäre (vgl. BGHZ 158, 236, 251 f.) - auf Grund der Verschlüsselung nicht (BGH, GRUR 2010, 633, 635; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 279 ff.).
  • OLG Celle, 09.11.2006 - 13 U 120/06

    Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Erweckung bestimmter Vorstellungen der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 - 6 S 19/09
    Die weitergehende Zinsforderung ist unbegründet, weil es sich bei dem Anspruch auf Kostenerstattung um keine "Entgeltforderung" im Sinn des § 288 Abs. 2 BGB handelt (vgl. Palandt / Grüneberg, § 288 Rn. 8, § 286 Rn. 27; OLG Celle NJW-RR 2007, 393).
  • AG Hamburg, 10.06.2014 - 25b C 431/13

    Haftung des Hoteliers für durch Gäste über das Hotel-WLAN begangene

    Fraglich dürfte ohnehin sein, ob ein Hoteibetreiber grundsätzlich verpflichtet ist, Belehrungen zu erteilen (so in einem ähnlich gelagerten Fall das LG Frankfurt a.M., MMR 2011, 401).
  • AG Frankfurt/Main, 16.12.2014 - 30 C 2801/14

    Klinikhaftung für Urheberrechtsverletzungen von Patienten - Filesharing

    Da sie dies trotz erkennbar zweifelhafter Täterschaft der Klägerin getan hat, ohne sich zuvor sichere Kenntnis der Sachlage verschafft zu haben, handelte die Beklagte zumindest fahrlässig (vgl. hierzu auch LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2010, 2-6 S 19/09).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.03.2011 - 16 O 433/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1898
LG Berlin, 03.03.2011 - 16 O 433/10 (https://dejure.org/2011,1898)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.03.2011 - 16 O 433/10 (https://dejure.org/2011,1898)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. März 2011 - 16 O 433/10 (https://dejure.org/2011,1898)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Anwendbarkeit von § 97a Abs. 2 UrhG beim Filesharing - Wird ein Filmwerk noch vor der relevanten Verwertungsphase über das Internet rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht, liegt hierin keine (nur) unerhebliche Rechtsverletzungen im Sinne von § 97a Abs. 2 UrhG.

  • openjur.de

    §§ 97a Abs. 2, 97, 19a, 97a Abs. 1 UrhG; § 114 ZPO
    Keine unerhebliche Rechtsverletzung i.S.v. § 97a Abs. 2 UrhG, wenn ein Film noch vor der relevanten Verwertungsphase (hier: Start des DVD-Verkaufs) öffentlich zugänglich gemacht wurde; Filesharing; Kostendeckelung

  • Telemedicus

    Anwendbarkeit von § 97a UrhG auf im Internet illegal angebotene Filmwerke

  • Telemedicus

    Anwendbarkeit von § 97a UrhG auf im Internet illegal angebotene Filmwerke

  • webshoprecht.de

    Zur Störerhaftung des Anschlussinhabers eines ungesicherten WLANs für illegale Downloads

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Störerhaftung des Inhabers eines WLAN-Anschlusses bei unberechtigter Veröffentlichung einer Filmdatei im Internet; Anforderungen an die Vornahme von Sicherungsmaßnahmen eines WLAN-Anschlussinhabers gegen Manipulationen durch Dritte

  • info-it-recht.de

    Keine Deckelung der Abmahnkosten i. S. v. § 97a Abs. 2 UrhG, wenn ein Filmwerk noch vor der relevanten Verwertungsphase über das Internet rechtswidrig öffentl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97; ZPO § 114
    Grundsätze zur Störerhaftung des Inhabers eines WLAN-Anschlusses bei unberechtigter Veröffentlichung einer Filmdatei im Internet; Anforderungen an die Vornahme von Sicherungsmaßnahmen eines WLAN-Anschlussinhabers gegen Manipulationen durch Dritte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • damm-legal.de (Auszüge)

    § 97a Abs. 2 UrhG
    Kein 100,00 EUR-Privileg für Filesharer bei Upload eines aktuellen Kinofilms

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97a Abs. 2 UrhG
    Anschlussinhaber haftet für Filesharing-Missbrauch seines WLAN auch bei ausgeschaltetem PC

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Kostendeckelung des §97a II UrhG

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine ermäßigten Abmahngebühren bei unerlaubter Filmveröffentlichung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine ermäßigten Abmahngebühren bei unerlaubter Filmveröffentlichung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung für WLAN-Anschlussinhaber bei ausgeschaltetem Computer

  • ra-himburg-berlin.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anwendbarkeit von § 97 a Abs. 2 UrhG bei illegalen Downloadangeboten von Filmdateien verneint

  • golem.de (Pressemeldung, 10.03.2011)

    Filesharing-Fall: Gericht untersagt Deckelung der Anwaltskosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung für P2P-Verletzung bei ungeschütztem WLAN

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz vom Störer bei Filesharing

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    LG Berlin wendet § 97 a Abs. 2 UrhG bei illegalem Upload von aktuellen Filmdateien nicht an

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wer stört der haftet...muss aber nix zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine nur unerhebliche Rechtsverletzung bei Upload eines Filmes vor DVD-Verkaufsstart

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    § 97a II UrhG - Die sog. "100-Deckelung"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Deckelung der Abmahnkosten beim Filesharing von einem Film

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet für Filesharing auch bei abgeschaltetem PC

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet für Filesharing auch bei abgeschaltetem PC

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anwendung von § 97 a Abs. 2 UrhG bei illegalen Filmdownloads abgelehnt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung des Anschlussinhabers wegen illegalem Filesharing begründet keinen Schadensersatzanspruch

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wer stört der haftet...muss aber nix zahlen

Besprechungen u.ä. (4)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Filesharing: Wie die Gerichte argumentieren

  • retosphere.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermutung für Verantwortlichkeit für Filesharing bei WLAN; kein § 97a II UrhG bei Kinofilm

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzung über WLAN: Software-Defekt schützt vor Strafe nicht

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geltung der 100€ Deckelung, wenn ein einziger Film über eine Tauschbörse illegal verbreitet wird

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 401
  • MIR 2011, Dok. 028
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2011 - 16 O 433/10
    Im Wege einer sekundären Darlegungslast, obliegt es nunmehr der Beklagten vorzutragen, dass eine andere Person die Rechtsverletzung begangen hat (BGH GRUR 2010, 633, 534 [12] - Sommer unseres Lebens).

    Denn die Beklagte ist lediglich Störerin (BGH GRUR 2010, 633 - Sommer unseres Lebens), was eine Schadensersatzpflicht ausschließt (BGH GRUR 2004, 3102, 3105 - Internet-Versteigerung).

  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Auszug aus LG Berlin, 03.03.2011 - 16 O 433/10
    Die relevante Verwertungsphase beginnt deshalb mit dem DVD-Verkauf (OLG Köln GRUR-RR 2011, 85, 86 - Männersache).
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